Dienstleistungen

FAQ

Exzellente ambulante Pflege in Düsseldorf, Meerbusch und Neuss

Hier finden Sie uns:

Einzugsgebiet

In folgenden Gebieten der Städte Düsseldorf, Meerbusch und Neuss besuchen wir Sie jederzeit gerne:

Düsseldorf

  • 40545 | Oberkassel
  • 40547 | Niederkassel, Lörick
  • 40549 | Heerdt

Meerbusch

  • 40667 | Büderich
  • 40670 | Osterath, Bovert, Strümp

Neuss

  • 41460 | Barbaraviertel, Hafen, Hammfeld, Innenstadt
  • 41464 | Pomona, Dreikönigsviertel, Augustinusviertel
  • 41466 | Reuschenberg, Weckhoven, Selikum
  • 41468 | Gnadental, Grimmlinghausen
  • 41469 | Norf, Derikum, Erfttal
  • 41472 | Grefrath, Hoisten, Holzheim, Speck

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Dienstleistungen

Grundpflege

Grundpflege bezeichnet die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen bei der alltäglichen Pflege. Diese beinhaltet alle Tätigkeiten, die eine grundlegende Versorgung gewährleisten. Hierunter fallen zum Beispiel die Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Hilfe und Unterstützung bei regelmäßigen und wiederkehrenden Aufgaben im Alltag steht im Vordergrund.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst alle vom Arzt verordneten medizinischen Anwendungen, Behandlungen und Leistungen. Sie werden nicht vom Arzt erbracht und sind gleichzeitig zur Sicherstellung der Behandlung notwendig. Hierzu gehören zum Beispiel die Wundversorgung, Medikamentengabe sowie die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Hauswirtschaftsleistungen

Hauswirtschaftsleistungen umfassen die Unterstützung und Übernahme von Tätigkeiten im Haushalt einer pflegebedürftigen oder erkrankten Person. Aufgaben wie Einkaufen, Putzen oder Abwaschen sind oft nicht mehr eigenständig möglich. Daher übernehmen wir das gerne für Sie!

Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen erfolgen zur Unterstützung bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens. Im Haushalt und bei diversen Aktivitäten Ihrer Wahl. Hilfe bei der Kommunikation, bedürfnisgerechten Beschäftigung und Strukturierung des Tages. Betreuungsleistungen dienen Ihrer Freizeitgestaltung und fördern außerdem die kognitive Aktivierung.
Kein Geld liegen lassen

Sichern Sie sich 125€ pro Monat!

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 125€ pro Monat zu! Wird der Entlastungsbetrag nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch ab dem 01.07. des Folgejahres.

Über Uns

Exzellente Pflege für alle! Das ist unser Anspruch.

Der Pflegenotstand ist dabei eine echte Herausforderung. Daher machen wir die Pflege zu einem der attraktivsten Berufe!

Selbstbestimmte Arbeit, ein gesundes Arbeitsumfeld, gutes Gehalt und attraktive Zusatzleistungen – Für unsere Mitarbeiter ermöglichen wir das!

Wir machen unsere Mitarbeiter glücklich. Und deshalb machen unsere Mitarbeiter Sie glücklich.

Ihre Ansprechpartner

Tobias Jonetat

Pflegedienstleitung

Seit über 5 Jahren bin ich leidenschaftlicher Gesundheits- und Krankenpfleger. Als Pflegedienstleitung ermögliche ich eine exzellente Pflege für alle unsere Kunden!

Cedric Scharpenberg

Kaufmännische Leitung

Als kaufmännische Leitung ermögliche ich eine moderne Unternehmenskultur und -organisation, damit am Ende mehr Wert für unsere Mitarbeiter und Kunden entsteht.

Niklas Jonetat

Personalleitung

Als Personalleitung ermögliche ich ein gesundes Arbeitsumfeld, persönliche Weiterentwicklung und eine begeisternde Arbeitserfahrung.

Kostenlose Beratung durch Experten für Ihre Angehörigen

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FAQ

Seit Januar 2017 gibt es nicht mehr die drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade.

  • Pflegegrad 1 entspricht einer geringen Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2 entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3 entspricht einer schweren Beeinträchtigungen
  • Pflegegrad 4 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung“ des Pflegebedürftigen.
  • Pflegegrad 5 wird mit den Worten „besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ definiert.

Das Pflegegeld ist abhängig von dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Es kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden. Wenn Sie keine Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, dann erhalten Pflegebedürftige Pflegegeld. Dieses variiert je nach Pflegegrad:

Pflegegrad 1 – Kein Anspruch
Pflegegrad 2 – 316€
Pflegegrad 3 – 545€
Pflegegrad 4 – 728€
Pflegegrad 5 – 901€

Abhängig von der Höhe Ihres Pflegegrades steht Ihnen eine gewisse Summe an Pflegesachleistungen zur Verfügung, womit alleinig die Tätigkeiten eines ambulanten Pflegedienstes vergütet werden können.

  • 0€ im Pflegegrad 1
  • 689€ im Pflegegrad 2
  • 1298€ im Pflegegrad 3
  • 1612€ im Pflegegrad 4
  • 1995€ im Pflegegrad 5

Einerseits gibt es Leistungen, die nicht durch die Kranken- oder Pflegekasse abgedeckt werden. Aus diesem Grund können zusätzliche Leistungen auch privat gebucht und bezahlt werden.

Andererseits reichen die Sachleistungen der Pflegekasse manchmal nicht aus, um die Kosten der gewünschten häuslichen Pflege zu decken. Hierdurch werden Pflegebedürftige selbst zahlungspflichtig. Die Differenz zwischen Sachleistung der Pflegekasse und den ambulanten Pflegekosten müssen in diesem Fall privat bezahlt werden.

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie zielt darauf ab, die Pflegeperson bei Abwesenheit zu vertreten und einen Krankenhausaufenthalt bzw. Kurzzeitpflegeplatz zu vermeiden. Für die bis zu maximal sechs Wochen andauernde Vertretung steht für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 ein Verhinderungspflegegeld von bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Verhinderungspflege wird dann meist von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt.

Rufen Sie einfach ihre zuständige Pflegekasse an oder schreiben Sie einen formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Da die Pflegekassen den zuständigen Krankenkassen angegliedert sind, können Sie die gleichen Kontaktdaten nutzen.

Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, dann haben Sie ab dem Zugang des Bescheides einen Monat Zeit, um Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen.  Fehlt im Bescheid ein Hinweis auf die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, beträgt die Frist ein Jahr.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Pflegegrad nicht angemessen ist scheuen Sie sich nicht Widerspruch einzulegen – auch mehrmals!

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und hat zum Ziel, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Der Pflegeberater kann beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch die pflegenden Angehörigen sichergestellt sind. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

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Wir coachen Sie und helfen Ihnen, Ihre gesundheitlichen Ziele zu erreichen. Bei Jonberg können wir Ihnen bei jedem Schritt helfen.

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